
F.M.P. Finanz- und Versicherungsmakler Penzberg e.K.
Geschäftsführer: Josef Christ
Sitz der Firma:
Karlstraße 8,
82377 Penzberg
Steuernr.: DE52579046131
Registergericht: Amtsgericht Weilheim
Handesregister: HRA 72572
Verantwortlich gem. § 6 MDStV: Josef Christ
Tel.: 0049 (0) 8856/5598 oder 8896
Fax.: 0049 (0) 8856/81981
Mail:
info@f-m-p.de
www.f-m-p.de
Das Unternehmen ist als Versicherungsmakler tätig. Die gewerbsmäßige
Versicherungsvermittlung ist erlaubnispflichtig (§ 34d GewO). Die
Erlaubnis wird von der zuständigen IHK erteilt.
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Versicherungsvermittlung:
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2
80333 München
Tel.: 0049 (0) 89/5116-0
Fax.: 0049 (0) 89/5116-306
(weitere Informationen unter
http://www.ihk-muenchen.de)
Vermittlerregisternummer: D-SNBN-6FL2J-85
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über
10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines
Versicherungsunternehmens. Umgekehrt hält ein Versicherungsunternehmen
keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von mehr als 10 % der
Stimmrechte oder des Kapitals an unserem Unternehmen.
Schlichtungs- und Beschwerdestellen für außergerichtliche
Streitigkeiten:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
(weitere Informationen unter
http://www.versicherungsombudsmann.de)
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
(weitere Informationen unter
http://www.pkv-ombudsmann.de)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FAFin)
Postfach 1253, 53002 Bonn
(weitere Informationen unter
http://www.bafin.de)
Als Schlichtungsstelle im Sinne des § 42 k des Gesetzes über den
Versicherungsvertrag werden der Versicherungsombudsmann e.V. und der
Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung eingesetzt. Die
Ombudsleute sind hinsichtlich ihrer Antworten und Entscheidungen
unabhängig und keiner Weisung unterworfen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben
als Schlichtungsstelle geben sich die Ombudsleute eine Verfahrens- und
Gebührenordnung. Sie sind berechtigt, auf Grundlage der Gebührenordnung,
eine dem Aufwand angemessene Gebühr von dem Versicherungsvermittler oder
dem Versicherungsunternehmen zu verlangen. Bei offensichtlich
missbräuchlichen Beschwerden kann von dem Beschwerdeführer eine Gebühr
verlangt werden. Die Ombudsleute sind verpflichtet jede Beschwerde über
einen Versicherungsvermittler zu beantworten.
Verweise und Links
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