F.M.P.
Finanz- und Versicherungsmakler Penzberg


Die Alternative, wenn es darum geht, bei Ihren Versicherungen und Kapitalanlagen Geld zu sparen

F.M.P. Finanz- und Versicherungsmakler Penzberg
Impressum


F.M.P. Finanz- und Versicherungsmakler Penzberg e.K.
Geschäftsführer: Josef Christ
Sitz der Firma: Karlstraße 8, 82377 Penzberg
Steuernr.: DE52579046131
Registergericht: Amtsgericht Weilheim
Handesregister: HRA 72572
Verantwortlich gem. § 6 MDStV: Josef Christ

Tel.: 0049 (0) 8856/5598 oder 8896
Fax.: 0049 (0) 8856/81981
Mail: info@f-m-p.de
www.f-m-p.de

Das Unternehmen ist als Versicherungsmakler tätig. Die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung ist erlaubnispflichtig (§ 34d GewO). Die Erlaubnis wird von der zuständigen IHK erteilt.

Zuständige Aufsichtsbehörde für die Versicherungsvermittlung:
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2
80333 München
Tel.: 0049 (0) 89/5116-0
Fax.: 0049 (0) 89/5116-306
(weitere Informationen unter http://www.ihk-muenchen.de)

Vermittlerregisternummer: D-SNBN-6FL2J-85

Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Umgekehrt hält ein Versicherungsunternehmen keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an unserem Unternehmen.



Schlichtungs- und Beschwerdestellen für außergerichtliche Streitigkeiten:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
(weitere Informationen unter http://www.versicherungsombudsmann.de)

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
(weitere Informationen unter http://www.pkv-ombudsmann.de)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FAFin)
Postfach 1253, 53002 Bonn
(weitere Informationen unter http://www.bafin.de)

Als Schlichtungsstelle im Sinne des § 42 k des Gesetzes über den Versicherungsvertrag werden der Versicherungsombudsmann e.V. und der Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung eingesetzt. Die Ombudsleute sind hinsichtlich ihrer Antworten und Entscheidungen unabhängig und keiner Weisung unterworfen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Schlichtungsstelle geben sich die Ombudsleute eine Verfahrens- und Gebührenordnung. Sie sind berechtigt, auf Grundlage der Gebührenordnung, eine dem Aufwand angemessene Gebühr von dem Versicherungsvermittler oder dem Versicherungsunternehmen zu verlangen. Bei offensichtlich missbräuchlichen Beschwerden kann von dem Beschwerdeführer eine Gebühr verlangt werden. Die Ombudsleute sind verpflichtet jede Beschwerde über einen Versicherungsvermittler zu beantworten.

Verweise und Links

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